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Tempo 30 auf den Gemeindestrassen

Warum Tempo 30?
Die Gemeinde Schinznach führt in ausgewählten Bereichen Tempo 30 ein. Hauptziele sind:

  • Tempo 30 im gesamten Gemeindegebiet: Mehr Sicherheit, weniger Lärm, verkleinerte Sichtzonen und schlankere Strassengestaltung.
  • Begegnungszone bei den Schulanlagen im Feldschen, Schinznach-Dorf: Tempo 20, Fussgänger haben Vorrang.

Was wurde beschlossen?
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2025 den Verpflichtungskredit von CHF 60'000.00 für die Umsetzung der Tempo-30-Massnahmen genehmigt und damit einem Konzept der Firma Belloli Raum- und Verkehrsplanung, Brugg, zugestimmt. Zwei Änderungsanträge, dass auf der Hohestrasse, Ausserdorfstrasse, Kreuzbrunnen, Degerfeldstrasse sowie auf der Veltheimerstrasse weiterhin 50 km/h gilt, wurden gutgeheissen. 

Wo gilt künftig Tempo 30?
In den Quartieren bzw. Zonen Rebberg, Untedorf, Näbe Bach, Feld/Breitern, Oberdorf, Obweg, Bünte, Zelgli und Wallbach. Im Bereich um die Schulanlage Feldschen in der sogenannten Begegnungszone Schule gilt Tempo 20 und Fussänger haben Vorrang. Auf den Kantonsstrassen sowie auf den Sammelstrassen Hohestrasse, Ausserdorfstrasse, Kreuzbrunnen, Degerfeldstrasse sowie auf der Veltheimerstrasse gilt nachwievor generell 50 km/h. 

Weitere Details zu den Tempo 30-Zonen sind dem Plan zu entnehmen: Detailplan Tempo 30.pdf [pdf, 3.1 MB]

Wann tritt Tempo 30 in Kraft?
Die Verkehrsbeschränkungen lagen vom 25. Oktober 2025 bis zum 24. November 2025 öffentlich auf.

Gegen die vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen, mit der Einführung von Tempo 30 sowie der Anordnung einer Begegnungszone bei den Schulanlagen Dorf und Feldschen, sind insgesamt vier Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat wird als nächsten Schritt im Januar/Februar 2026 Gespräche mit den Einsprechenden zur Gewährung des rechtlichen Gehörs führen. Die Einführung von Tempo 30 verzögert sich entsprechend. 

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation, d.h. wenn die Signaltafeln aufgestellt sind, rechtskräftig. 

 

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