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Auflage Baugesuch - Kopp Laura und Michael

Bauherrschaft

Laura und Michael Kopp, Winkelweg 3, 5107 Schinznach-Dorf

Bauobjekt

Zweiradunterstand

Ortslage

Parzelle 1221, Winkelweg 3, 5107 Schinznach-Dorf

Bauzone

Wohn- und Gewerbezone (WG2)

Kant. Bewilligung

nicht erforderlich

Auflagefrist

17. Oktober 2026 bis 16. November 2026

Baugesuchsakten

BG 2026-24; Deckblatt.pdf [697 KB]
BG 2026-24; Situation 500.pdf [2.3 MB]
BG 2026-24; Grundriss 50.pdf [680 KB]
BG 2026-24; Ansicht Ost 100.pdf [502 KB]
BG 2026-24; Ansicht Süd 100.pdf [463 KB]
BG 2026-24; Hochwasserschutznachweis.pdf [2.2 MB]

Aus Datenschutzgründen ist es möglich, dass die Online-Auflage nicht vollständig ist. Die vollständigen Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schinznach, 5107 Schinznach-Dorf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Einwendung ist zu unterzeichnen.