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Aufhebung kommunaler Überbauungsplan Halden (Oberflachs)

Mitwirkung und öffentliche Auflage

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Samstag, 4. Mai 2024 bis Montag, 3. Juni 2024 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden:

01 Abschliessender Vorprüfungsbericht.pdf [131 KB]
02 Planungsbericht.pdf [637 KB]
03 Beilage 1 Kommunaler Überbauungsplan_Halden.pdf [1.0 MB]
04 Beilage 2 Öffentlich rechtliche Urkunde 05_Okt_2023.pdf [2.6 MB]
05 Beilage 3 Situationsplan Baugesuch 2023-09.pdf [654 KB]

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Ergänzende Erläuterungen

Ein Überbauungsprojekt im Gebiet Halden entlang der Veltheimerstrasse, sorgt mit einer vorwiegend unterirdischen Parkierung dafür, dass der kommunale Überbauungsplan, dat. vom 3. Januar 1996, hinfällig ist und damit aufgehoben werden kann.

Aus diesem Grund verzichtet der Gemeinderat auf ein separates Mitwirkungsverfahren und führt dieses gemeinsam mit der öffentlichen Auflage durch (§ 3 BauG).