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Auflage Baugesuch - Bowman Automobile AG

Bauherr

Bowman Automobile AG, Ausserdorfstras­se 19, 5107 Schinznach-Dorf

Bauobjekt

Erweiterung Parkplatz mit Stützmauer

Ortslage

Parzelle 726, Ausserdorfstrasse 14, Schinznach-Dorf

Kant. Bewilligung

nicht erforderlich

Auflagefrist

19. April 2024 bis 21. Mai 2024

Baugesuchsakten

BG 2023-43; Deckblatt Baugesuch.pdf [1.6 MB]
BG 2023-43; Situation.pdf [533 KB]
BG 2023-43; Grundriss.pdf [480 KB]
BG 2023-43; Schnitt.pdf [254 KB]
BG 2023-43; Typenbeschrieb Blocksteine.pdf [827 KB]
BG 2023-43; Bericht Fachexperte Ortsbild.pdf [111 KB]

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schinznach, 5107 Schinznach-Dorf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Einwendung ist zu unterzeichnen.