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Zinsansätze im Steuerbezug (gültig ab 01.01.2014)

Neue Zinsregelung im aargauischen Steuergesetz ab 2014

Das aargauische Stimmvolk hat am 23. September 2012 die Änderung des Steuergesetzes deutlich angenommen. Nebst dem Herzstück der Revision - der Entlastung des Mittelstands durch Reduktion der Tarife - wurde auch eine neue Zinsregelung im aargauischen Steuergesetz aufgenommen.

Der Skontotermin wurde abgeschafft! Neu wird auf sämtlichen Zahlungen, die bis zum 31. Oktober des Steuerjahres geleistet wurden, ein Vergütungszins gutgeschrieben. Somit werden Ratenzahlungen vor dem 31. Oktober des Steuerjahres mit einem Vergütungszins belohnt. Ab dem 1. November  wird auf den ausstehenden Steuern der Verzugszins berechnet.

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