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Steuererlassgesuch

Der Steuererlass ist ein Mittel zur Sanierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen. Die Sanierung soll langfristig und dauernd wirken. Deshalb wird ein Erlass nur gewährt, wenn die Schulden und die Belastungen auf ein langfristig tragbares Mass reduziert werden können.

Das Vorliegen einer Notlage ist die wesentliche Voraussetzung für einen Erlass von Steuern, Bussen oder Zinsen. Vorübergehender Minderverdienst stellt keinen Erlassgrund dar.

Das Gesuchsformular können Sie hier oder im Online-Schalter herunterladen.

Das ausgefüllte Formular mit den nötigen Beilagen ist dem Gemeinderat einzureichen.

Zuständige Abteilung