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Auslandaufenthalt, Steuerpflicht

Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung bei den Einwohnerdiensten, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist. Bei einem Auslandsaufenthalt muss unbedingt ein Vertreter in der Schweiz für die steuerlichen Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular Vertretungsvollmacht_Homepage  [DOCX, 14.0 KB] verwendet werden.

Zuständige Abteilung

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