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Abgabe der Steuererklärung / Gesuch um Fristerstreckung

Die Abteilung Steuern ist Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Neu können Fristerstreckungen auch über folgenden Link beantragt werden: https://www.ag.ch/efristerstreckung

Einführung von Gebühren im Steuerwesen

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes (StG) und der zugehörigen Steuerverordnung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Nachstehend eine Übersicht der Mahngebühren:

Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
2. Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 35.00
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 100.00

Mahngebühren im Veranlagungsverfahren

Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig.

Mahngebühren im Bezugsverfahren

Die Gebühr wird bei Mahnungen für provisorische und definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.

Zuständige Abteilung