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Drittmeldepflicht Vermieter

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens dreier aufeinanderfolgenden Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Damit die Meldungen auf sicherem elektronischem Weg den Einwohnerdiensten eingereicht werden können, steht dafür ein Portal www.drittmeldung.ch zur Verfügung.

Zuständige Abteilung