Ausstellen von Bescheinigungen und Zeugnissen
Hauptwohnsitzbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder über den Online-Schalter bestellen. Die Bescheinigung wird nicht an Drittpersonen ausgehändigt. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
Lebensbescheinigung
Kann für Schweizer wie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerdienste erstellt werden. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen. Lebensbescheinigungen sind gemäss Gemeinderatsbeschluss gratis.
Heimatausweis
Dieser wird für die Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Schweizer Gemeinde benötigt. Die Einwohnerdienste bestätigen mit dem Heimatausweis, dass Sie in Schinznach-Dorf angemeldet und stimmberechtigt sind und die Schriften (Heimatschein) hier hinterlegt haben. Sie können den Heimatausweis direkt am Schalter beziehen oder telefonisch oder im Online-Schalter gegen Rechnung bestellen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Heimatausweis ist max. 5 Jahre gültig und kann verlängert werden (CHF 20.00).
Wahlfähigkeitszeugnis und Stimmrechtsbescheinigungen
Die Einwohnerdienste stellen Wahlfähigkeitszeugnisse und Stimmrechtsbescheinigungen aus. Diese sind kostenlos.
Strafregisterauszug
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister, der Ihnen bescheinigt, dass über Sie keine Straftaten registriert sind? Ein solches Dokument stellt das Bundesamt für Justiz aus. Privatpersonen können den Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Bestellungen nehmen alle Poststellen in der ganzen Schweiz entgegen. Der Strafregisterauszug kann auch über das Internet direkt beim Bundesamt für Justiz bestellt werden (Bestellung).