Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt der Schweizer erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- CHF 20.00
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Es können keine telefonische Auskünfte erteilt werden.