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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt der Schweizer erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Es können keine telefonische Auskünfte erteilt werden.

Zuständige Abteilung

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