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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet

Erhöhung der Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Gefahr" - absolutes Feuerverbot

Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und der Abteilung Prävention der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben eine neue Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen.

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Viele Baumkronen sind bereits seit Anfang Juli verfärbt oder sogar kahl. Auch die vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Tagen haben keine Entspannung der Lage bewirken können. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.

Es gilt daher ab  29. Juli 2026, 12.00 Uhr, und bis auf Weiteres, auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art (auch kein Kleinfeuerwerk wie "Zuckerstöcke", "Bengalzündhölzer" und ähnliches) sowie das offene Feuern ist verboten. Weiter ist auch der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern oder anderen Fluggeräten mit offener Flamme untersagt. Siehe Merkblatt Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Gefahr" - absolutes Feuerverbot [pdf, 698 KB].

Gemäss kantonaler Verfügung ist das Verwenden von Gas- und Elektrogrills bei vorsichtigem Einsatz nach wie vor zulässig.

Die Bevölkerung wird gebeten, regelmässig die Medienmitteilungen des Kantons Aargau (https://www.ag.ch/de/medien/medienmitteilungen) oder die Homepage der Gemeinde (www.schinznach.ch) zu konsultieren. Weiter können Sie auch die App von https://www.alert.swiss/ auf Ihrem Handy installieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Vermeidung von Bränden!