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Programm Bundesfeier am 1. August / Komplettes Verbot von Feuerwerk

Festprogramm Gemeinde Schinznach

Am Samstag, 1. August 2026, ab 17.00 Uhr, findet die Bundesfeier der Gemeinde Schinznach auf dem Feldschenplatz in Schinznach-Dorf statt. Der STV Oberflachs, der Gemeinderat und die Kulturkommission freuen sich, die Schinznacher Bevölkerung zahlreich auf dem Feldschenplatz (bei jeder Witterung) begrüssen zu dürfen.

Der Festbetrieb startet um 17.00 Uhr. Jede*r Teilnehmer*in erhält von 17.00 bis 19.30 Uhr zwei "Schinznach-Jetons" im Wert von je CHF 5.00.

Ab 17.00 Uhr   Festwirtschaft des STV Oberflachs

Ab 19.00 Uhr   Musikalische Unterhaltung mit der Band "Head Up"

Ab 20.00 Uhr  
- Begrüssung durch Gemeindeammann Peter Zimmermann
- Festrede von Thomas Schaffner und Steffi Schiltknecht, OK Talturnfest 2027
- gemeinsames Singen der Nationalhymne

Auf den traditionellen Fackelumzug der Kinder in Begleitung ihrer Eltern wird aufgrund der hohen Brandgefahr verzichtet.

Der STV Oberflachs sowie die Kulturkommission hoffen auf schönes Wetter und freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

 

Komplettes Verbot von Feuerwerk

Gemäss dem seit 1. Juli 2025 gültigen Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur anlässlich der offiziellen 1. August-Feierlichkeiten und in der Silvesternacht sowie unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft. 

Seit dem 24. Juni 2026 gilt im Kanton Aargau unverändert Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr". Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der anhaltend trockenen und heissen Witterung die Gefahrenstufe beibehalten oder sogar noch verschärft wird.

Unabhängig davon hat der Gemeinderat Schinznach auf dem ganzen Gemeindegebiet ein absolutes Feuerverbot erlassen.

Das Abbrennen von Feuerwerk und das offene Feuern ist verboten, und auch der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern oder anderen Fluggeräten mit offener Flamme ist untersagt.

Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben!

Der Gemeinderat kann gemäss Polizeireglement Bussen bis zu CHF 2'000.00 aussprechen.