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Revision Erschliessungsplan Kellermatt-Krummenland - Öffentliche Auflage

Der Erschliessungsplan Kellermatt-Krummenland aus dem Jahre 1994, genehmigt durch den Regierungsrat am 20. März 1996, bedarf einer Revision. Mittels einer Teiländerung (Aufhebung sowie Erlass) einzelner Inhalte soll er angepasst werden, womit sichergestellt wird, dass die Handlungsfähigkeit in Bezug auf die heutigen Bedürfnisse gewährleistet bleibt. Die angestrebte Teiländerung des bestehenden Plans soll eine zeitgemässe Siedlungserschliessung sicherstellen und auf heutige Bedürfnisse eingehen.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der "Teiländerung Erschliessungsplan Kellermatt-Krummenland", Schinznach-Dorf, gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Situationsplan 1 : 500 vom 14.04.2026
Planungsbericht vom 22.05.2026
Mitwirkungsbericht vom 06.07.2026 (orientierend, als Beilage zum Planungsbericht)
Abschliessender Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung Kanton Aargau vom 31.03.2026

Die Unterlagen der "Teiländerung Erschliessungsplan Kellermatt-Krummenland" liegen vom 13. Juli 2026 bis 11. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten während den Sommerferien ist ein Besuch der öffentlichen Auflage auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. 

Rechtsmittelbelehrung

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Schinznach, Oberdorfstrasse 9, Postfach, 5107 Schinznach-Dorf, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.