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Ersatzwahl 1 Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 - Stille Wahl

Innert der Nachmeldefrist sind keine weiteren Kandidaturen für die Ersatzwahl eingegangen. Das Wahlbüro hat, gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), die nachstehende Person als Mitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 als in stiller Wahl gewählt erklärt.

  • Mathys Adrian, 1968, Schrannstras­se 29, 5107 Schinznach-Dorf

Das Wahlbüro gratuliert Adrian Mathys zur Wahl und wünscht viel Freude bei der Ausübung des Amtes.

Rechtsmittelbelehrung

Wahlbeschwerden (§§ 55 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.