Auflage Baugesuch - Swisscom (Schweiz) AG
Bauherr
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Bauobjekt
Baugesuch für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit einer Fundamentsverstärkung und neuen Antennen.
Ortslage
Parzelle 1212, Aarestrasse 2, Schinznach-Dorf
Kant. Bewilligung
erforderlich
Auflagefrist
22. März 2024 bis 22. April 2024
Baugesuchsakten
BG 2024-04; Deckblatt Baugesuch.pdf [1.8 MB]
BG 2024-04; Situation.pdf [2.5 MB]
BG 2024-04; Situation, Nord- und Westansicht.pdf [1.9 MB]
BG 2024-04; Katasterplankopie.pdf [1.3 MB]
BG 2024-04; Nordansicht.pdf [1.4 MB]
BG 2024-04; Westansicht.pdf [1.4 MB]
BG 2024-04; Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basiss.pdf [24.2 MB]
BG 2024-04; Standortbegründung Umbau Mobilfunkanlage.pdf [6.3 MB]
BG 2024-04; Übersichtsplan Geoadmin.pdf [3.7 MB]
BG 2024-04; Zustimmung Abteilung Baubewilligungen Kanton Aargau.pdf [163 KB]
BG 2024-04; Brandschutzbewilligung Aargauische Gebäudeversicherung.pdf [820 KB]
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schinznach, 5107 Schinznach-Dorf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Einwendung ist zu unterzeichnen.