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Ausschreibung Pachtländereien zur landwirtschaftlichen Nutzung

Für die Pachtperiode 2024 - 2030 (Pachtbeginn: 1. November 2024) verpachtet der Gemeinderat neu folgende Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gemäss Art. 1 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht:

  • Parzelle 862 (Reute 13),
    100 Aren,
    Schachen.
     
  • Parzelle 324,
    931 Aren inkl. Stallgebäude,
    Buechmatt.

Der Gemeinderat hat die Pacht an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens 0,7 Standardarbeitskraft (SAK) pro Betrieb
  • Selbstbewirtschaftung des Eigen- und Pachtlandes zu mindestens 50 %
  • Erbringen des ökologischen Leistungsnachweises
  • Erfüllen der Tierschutzvorschriften
  • Erfüllen der Gewässerschutzvorschriften
  • Grundsätzlich keine Unterpacht (Ausnahme: Arrondierung und innerhalb der Pächter, wenn diese betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll sind)
  • Nicht-Bezüger einer AHV-Rente
  • Nicht-Bezüger einer Vollinvalidenrente
  • Keine finanziellen Ausstände gegenüber der Einwohnergemeinde
  • Wohnsitz in Schinznach
  • Bei Betriebs-und Generationengemeinschaften gilt das Alter des jüngeren Partners
  • Bestand von mindestens einem Labiola-Vertrag

Bei der Verpachtung der Buechmatt gilt zudem folgende Bestimmung:

  • Einreichung eines Konzepts der Bewirtschaftung zusammen mit dem Bewerbungsschreiben

Interessierte Pächter reichen ein Bewerbungsschreiben schriftlich beim Gemeinderat bis spätestens Freitag, 19. April 2024 ein. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Gemeindeschreiber Benjamin Plüss, Tel. 056 463 63 15, benjamin.pluess@schinznach.ch, für weitere Auskünfte zur Verfügung.