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Zahlungsaufschub / Ratenzahlung

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Steuern zuständig. Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Steuern ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder um Ratenzahlung zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Zuständige Abteilung