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Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Diese wird erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt, wenn nicht sämtliche Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären. Die Erbbescheinigung gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Die Erbbescheinigung muss beim Bezirksgericht mit folgendem Formular bestellt werden.

Bezirksgericht
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg

Zuständige Abteilung