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Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis zeigt die gesetzlichen Erben auf, ohne Rücksicht auf allfällige Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge usw.). Es wird gestützt auf zivilstandsamtliche Dokumente oder bei ausländischen Staatsangehörigen auf amtliche Dokumente und eidesstattliche Erklärungen der Angehörigen erstellt.

Das Erbenverzeichnis kann telefonisch, schriftlich oder am Schalter der Gemeindekanzlei bestellt werden.

 

Zuständige Abteilung