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Verpflichtungserklärungen für visumspflichtige Besucher / Besuchsaufenthalt

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2mal 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat bzw. Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantie- bzw. Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantie- bzw. Verpflichtungserklärung" an seinen Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Der Gastgeber gibt das ausgefüllte Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Wir leiten es anschliessend an das Amt für Migration und Integration weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird dem Gesuchsteller von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 61.00 und sind bei den Einwohnerdiensten direkt zu bezahlen.

Zuständige Abteilung

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