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Stimmregister

Die Einwohnerdienste führen das Stimmregister der Einwohnergemeinde. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr mit Wohnsitz in Schinznach. Das Stimmrecht berechtigt zur Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen, Gemeindeversammlungen und Unterzeichnung von Referendum und Initiative. Wer stimmberechtigt ist, ist auch wahlfähig.

Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden jeweils drei Wochen vor dem Abstimmungstag allen Stimmberechtigten zugestellt (bei kommunalen Abstimmungen / Wahlen jeweils zwei Wochen vorher).

Wahllokal und Urnenöffnungszeiten

Am Sonntag im Gemeindehaus von 08.30 bis 09.00 Uhr.

Zuständige Abteilung