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Inventuramt

Adresse

Inventuramt
Oberdorfstrasse 9
Postfach

5107 Schinznach-Dorf

Tel. +41 56 463 63 15
E-Mail

Beschreibung Inventuramt

Aufgaben

Das Inventuramt ist zuständig für die Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff. Steuergesetz). Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, kann auch ein öffentliches Inventar oder ein Sicherungsinventar erforderlich sein.

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