Bestattungsamt
Adresse
Bestattungsamt
Oberdorfstrasse 9
Postfach
5107 Schinznach-Dorf
Tel. +41 56 463 63 15
E-Mail
Beschreibung Bestattungsamt
Vorgehen bei einem Todesfall
Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Die Angehörigen von in der Gemeinde wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt nach vorheriger Terminabsprache vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung), die Überführungen organisiert sowie die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
Pikettnummern ausserhalb der Öffnungszeiten: 079 518 95 70 und 076 397 51 55
Ihre Ansprechpartner
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Benjamin Plüss
Funktion -
Carolin Throne
Funktion